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Studieren und Arbeiten: Alles was du wissen musst

Du spielst mit dem Gedanken, dir neben deinem Studium etwas dazuzuverdienen, weißt aber nicht worauf du achten musst?

Wir sagen dir, warum ein Job neben dem Studium eine gute Idee ist, zeigen dir welche Möglichkeiten du hast als Student Geld zu verdienen, was du bezüglich der Sozialversicherung und der Lohnsteuer beachten musst und wie du einen Nebenjob findest. 

Inhalt

Arbeiten neben dem Studium: Was bringt es dir?

Studieren und Arbeiten klingt nach einer Doppelbelastung? Ist es erst einmal auch. Wenn du allerdings eine Variante wählst, die zu dem Zeitaufwand deines Studiums passt, dann überwiegen die Vorteile den Mehraufwand an Zeit um Längen.

Also, warum solltest du neben dem Studium arbeiten?

Erst einmal das Offensichtliche: Du verdienst Geld.

Nicht jeder bekommt BAföG oder zumindest nicht den BAföG Höchstsatz. Ständig aufs Geld achten zu müssen nervt und belastet. Mit einem Job neben dem Studium kannst du dir ein wenig Erleichterung verschaffen.

Wenn deine Eltern dich finanziell unterstützen, gewinnst du durch einen Nebenjob Unabhängigkeit und das Gefühl der Selbstständigkeit.

Du sammelst Praxiserfahrung

Ein Studium macht dich fit, was das theoretische Wissen anbelangt, lässt dich bei praktischen Erfahrungen aber im Stich. Ein Job neben dem Studium füllt genau diese Lücke.

Durch ein Praktikum oder eine Werkstudententätigkeit, wie du sie beispielsweise schnell und einfach bei Campusjäger by Workwise findest, kannst du wertvolle Praxiserfahrung sammeln. Dadurch lernst du die Theorie praktisch umzusetzen. Du bekommst Einblicke in eine Berufsbranche und den Arbeitsalltag. Das hilft dir auch dich besser zu orientieren und festzulegen, welcher Beruf tatsächlich für dich nach deinem Studium in Frage kommt.

Du erweiterst deine Qualifikationen

Zum einen erweiterst du deine Hard Skills, also deine berufstypischen Fähigkeiten, die messbar sind.

Zum anderen nimmst du wertvolle Soft Skills in dein Repertoire auf, die du durch einen Job neben dem Studium gezielt anzuwenden lernst. Soft Skills beschreiben deine sozialen Fähigkeiten und Fertigkeiten die nicht direkt etwas mit dem Beruf zu tun haben. Soft Skills sind Dinge wie Selbstbewusstsein, analytisches DenkenStressmanagement und Teamfähigkeit.

Du lernst deine Stärken und Schwächen (besser) kennen

Wer kennt die Frage im Bewerbungsgespräch nach den eigenen Stärken und Schwächen nicht? Weißt du auch nie, was du darauf antworten sollst?

Durch die Erfahrungen, die du im Arbeitsalltag neben deinem Studium sammelst, verbessert sich dein Selbstverständnis und du lernst deine Stärken und Schwächen (besser) kennen. Du weißt, was dich auszeichnet und kannst gezielt an deinen Schwächen arbeiten.

Du erleichterst dir den Berufseinstieg

All die oben genannten Vorteile erleichtern dir letztendlich den Berufseinstieg.

Viele Firmen fordern mittlerweile, selbst von Berufseinsteigern, Berufserfahrung. Wenn du neben dem Studium arbeitest, hast du beste Chancen nach deinem Abschluss schnell eine Anstellung zu finden.

Auch das Netzwerk aus Leuten, das du während deiner Tätigkeit im Nebenjob aufbaust, verbessert deine Einstellungschancen. Es kennt immer Jemand Jemanden der Jemanden kennt und so weiter.

Wir helfen dir bei der Planung deines nächsten Karriereschrittes

Sag uns, was du dir vorstellst und unser Experten-Team berät dich und schickt dir individuelle Jobvorschläge zu.

Außerdem helfen wir dir bei der Suche nach deinem neuen Job, indem du von uns einen komplett kostenlosen Lebenslaufcheck und ein Interview-Training bekommst.

Lass dich persönlich zu deiner Karriere beraten

Arbeiten neben dem Studium: Welche Möglichkeiten hast du?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um als Student Geld zu verdienen.
Generell zeichnen sich Jobs neben dem Studium dadurch aus, dass die Haupttätigkeit weiterhin das Studium ist und der Job eine Nebentätigkeit. Damit das gewährleistet ist, darfst du in den regulären Studienzeiten maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Du kannst aber auch in einem weitaus geringeren Maße neben dem Studium arbeiten.

Gut zu wissen: Die Sozialversicherung umfasst die Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen-, und Rentenversicherung.

Geringfügige Beschäftigung: 538 Euro Job

Geringfügige Beschäftigungen zeichnen sich dadurch aus, dass du maximal 538€ im Monat verdienst.

Achtung: Zu deinem regelmäßigen Einkommen werden auch Sonderzahlungen - zum Beispiel Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld - hinzugerechnet. Das heißt bei 538€ im Monat plus Weihnachtsgeld bist du nicht mehr geringfügig beschäftigt.

Bei dem aktuellen Mindestlohn von 12,41€ (Stand 2024) hat ein 538€-Job einen Arbeitsumfang von ca. 10 Stunden pro Woche. Durch den geringen Zeitaufwand ist ein 538€-Job sehr gut mit den meisten Studiengängen vereinbar.
538€-Jobs sind steuer- und versicherungsfrei hinsichtlich der Arbeitslosen-, Kranken-, und Pflegeversicherung. Lediglich die Rentenversicherung ist bei einem 538€-Job fällig.
Allerdings hast du bei der Rentenversicherung die Möglichkeit dich davon befreien zu lassen. Das bedeutet, dass du bei deinem Arbeitgeber einen Befreiungsantrag einreichst. Allerdings erwirbst du dann auch weniger Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Da dein Arbeitgeber dich bei einem 538€-Job nicht krankenversichern muss, kannst du weiterhin familienversichert bleiben.

Einen 538€-Job kannst du mit einem Semesterferienjob kombinieren.

Praktikum

Durch ein Praktikum kannst du in verschiedene Berufe reinschnuppern. Du findest heraus ob der Beruf etwas für dich ist, ohne dich auf längere Zeit zu verpflichten. Bei vielen Studiengänge sind Praktika durch die Prüfungsordnung vorgeschrieben. Falls dein Studiengang kein Pflichtpraktikum vorsieht, kannst du natürlich trotzdem ein freiwilliges Praktikum absolvieren.
Je nachdem, ob du ein Pflichtpraktikum oder ein freiwilliges Praktikum absolvierst, sind die Bestimmungen bezüglich der Sozialversicherung und der Lohnsteuer unterschiedlich.

  Pflichtpraktikum Freiwilliges Praktikum
Sozialversicherung Nein

Einkommen liegt unter 538€: Nein (bis auf die Rentenversicherung, von der kannst du dich aber befreien lassen)
Einkommen liegt über 538€: Ja

Lohnsteuer Einkommen liegt über 538€: Ja Einkommen liegt über 538€: Ja
Beachte den Steuerfreibetrag

 

Hast du bei einem Praktikum ein Recht auf Mindestlohn?

Was das Gehalt bei einem Pflichtpraktikum oder einem freiwilligem Praktikum angeht ist es so, dass Pflichtpraktika generell nicht entlohnt werden müssen. Das heißt, dass du keinen Anspruch auf Mindestlohn hast. Gleiches gilt für freiwillige Praktika bis zu drei Monaten. Wenn dein freiwilliges Praktikum länger als drei Monate dauert, hast du Anspruch auf Mindestlohn.

Werkstudent

Ein Werkstudentenjob ist eine Teilzeitbeschäftigung für Studenten. Du darfst bis zu 20 Stunden pro Woche neben deinem Studium arbeiten. Diese Grenze darfst du - in den regulären Studienzeiten - nicht überschreiten, sonst verlierst du deinen Studentenstatus und zählst als Arbeitnehmer.
Ein Werkstudentenjob bietet dir eine Vielzahl an Vorteilen, sodass das verdiente Geld beinah wie ein Bonus erscheint.

Ein Werkstudentenjob ist für viele der erste Schritt in ein selbständiges Projekt und ein Türöffner für die eigene Entwicklung im Unternehmen. Werkstudenten lernen strategisch zu denken, zu präsentieren, Projekte zu managen und eignen sich weitere so genannte Soft Skills wie den Umgang mit Kolleginnen oder Kollegen, den Umgang mit Stress und Kritikfähigkeit an.

Was ist ein Werkstudent?

Was die Sozialversicherung und die Lohnsteuer als Werkstudent angeht, kannst du in unserem Artikel zu Steuern, Freibeträgen und Versicherungen bei Werkstudenten nachlesen.

Kurzfristige Beschäftigung: Semesterferienjob

Außerhalb der regulären Studienzeiten, also in den Semesterferien, darfst du auch als Student mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Genau genommen darfst du im Rahmen eines Semesterferienjobs 26 Wochen im Jahr oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr die 20-Stunden-Grenze überschreiten.
Ein Semesterferienjob ist mit einem 538€-Job kombinieren.

Semesterferienjobs sind grundsätzlich sozialversicherungsfrei. Die Höhe deines Einkommens oder deine wöchentliche Arbeitszeit spielen dafür keine Rolle.

Arbeiten in den Semesterferien ist grundsätzlich steuerpflichtig. Allerdings gilt hier, dass du die gezahlte Einkommensteuer im Rahmen einer Steuererklärung wieder zurück bekommst, wenn dein jährliches Einkommen unter dem Freibetrag von 11.605 Euro (Stand 2024) liegt.

Gut zu wissen: Du kannst in einem Jahr mehrmals kurzfristig beschäftigt sein. Allerdings dürfen diese Beschäftigungen zusammengerechnet nicht mehr als 26 Wochen oder 182 Kalendertage betragen.

Vollzeit arbeiten und studieren: Geht das?

Ja, das geht. Allerdings nur wenn du nicht auch Vollzeit studierst.
Du darfst als Student in der regulären Studienzeit nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.
Wenn du diese Grenze überschreitest verlierst du deinen Studentenstatus und zählst als Arbeitnehmer. Dann musst du die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen.

Vollzeitstudenten sollen rechtlich gesehen neben dem Studium nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Andernfalls wäre der zeitliche Aufwand zu hoch. Das kann man auch ganz leicht nachrechnen. Ein Vollzeitjob umfasst eine Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und ein Vollzeitstudium 30-40 Stunden pro Woche. Das wäre eine Arbeitszeit von 70-80 Stunden pro Woche beziehungsweise 10-16 Stunden pro Tag. Das ist bei bestem Willen nicht machbar.

Du musst dich entscheiden, ob dein Studium oder dein Job im Vordergrund stehen soll.

Wenn du dich für deinen Job entscheidest, musst du den Gedanken an ein Studium allerdings nicht aufgeben.
Du hast mehrere Möglichkeiten neben deinem Vollzeitjob ein Studium aufzunehmen.

Wenn du arbeitest und gleichzeitig studierst, kombinierst du die Vorteile aus beiden Welten. Einerseits bekommst du Berufserfahrung, knüpfst wichtige berufliche Kontakte und etablierst dich in einem Unternehmen, während du andererseits dein theoretisches Wissen erweiterst und einen Hochschulabschluss erlangst.
Wenn dein Studienfach deinem jetzigen Beruf dient, ebnest du dir den Weg für einen beruflichen Aufstieg.
Wenn dein Studienfach in eine andere Richtung wie dein Job geht, kannst du dich nach deinem Abschluss nahtlos umorientieren, ohne finanzielle Einbußen während deines Studiums zu haben.
Mit einem berufsbegleitenden Studium bereicherst du auch deine Soft Skills. Du beweist mentale Stärke, Organisationstalent, ein gutes Stressmanagement (Artikel Stressmanagement) und Ehrgeiz.

Du hast folgende Möglichkeiten einen Vollzeitjob mit einem Fernstudium zu vereinen:

BAföG und arbeiten? Was du beachten musst

Du bekommst Bafög und möchtest nicht, dass dieser durch deinen Nebenjob herabgesetzt wird?

Wir sagen dir, was möglich ist, ohne dass du befürchten musst, dass dein Bafög gekürzt wird.

Damit dein BAföG nicht gekürzt wird, darf dein Einkommen im Bewilligungszeitraum, also dem Zeitraum in dem du BAföG bekommst einen bestimmten Freibetrag nicht überschreiten. Bei einem Bewilligungszeitraum von zwölf Monaten beträgt der tatsächliche Freibetrag anhand des 538€-Jobs jährlich 6.281,04 €.

Kurz gesagt: Du darfst im Monat 538€ verdienen, ohne, dass dein BAföG gekürzt wird.

Fazit

Ein Job neben dem Studium bietet dir weit mehr Vorteile als einfach nur den Geldbeutel zu füllen.

Je nachdem wieviel Zeit du neben deinem Studium zur Verfügung hast, gibt es verschiedene Anstellungsarten, die für dich interessant sind.

Wenn für dich noch Fragen offen geblieben sind, kannst du dich immer bei deinem örtlichen Studierendenwerk oder der Studierendenvertretung melden. Die Menschen dort helfen dir gerne weiter.

Wenn du eine Praktikanten-, Werkstudenten-, oder Festanstellung suchst, dann leg dir am besten ein Profil auf Campusjäger by Workwise an. Bei uns hast du die Möglichkeit dich blitzschnell auf freie Stellen zu bewerben. Dafür brauchst du kein Anschreiben – du beantwortest einfach ein paar Fragen, die der Arbeitgeber gezielt an dich gestellt hat und in 5 Minuten ist die Bewerbung erledigt. Wir garantieren dir eine schnelle Rückmeldung des Unternehmens und stehen dir während des gesamten Bewerbungsprozesses mit Rat und Tat zur Seite.

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Veröffentlicht am 03.01.2022, aktualisiert am 19.07.2024