KarriereguidePfeil Symbol nach rechtsStudium & StudientippsPfeil Symbol nach rechtsWann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

Die Steuererklärung gehört wohl für die meisten zu den langweiligsten Themen, die es gibt – da sind wir uns einig.

Wenn du dich allerdings schon während deines Studiums damit beschäftigst, kannst du dir spätestens in deinen ersten Berufsjahren große steuerliche Vorteile verschaffen und einiges sparen.

Wann sich eine Steuererklärung als Student lohnt, was du absetzen kannst, welche Pauschalen es gibt und was um Himmels willen ein Verlustvortrag ist, erfährst du in diesem Artikel.

Und versprochen: Die wenigen Minuten Lesezeit sind gut investiert.

Inhalt

Steuererklärung als Student: Freibetrag und Einkommenssteuer

Generell läuft das mit der Einkommenssteuer ja so, dass jeder von seinem Einkommen einen gewissen Prozentsatz an den Staat abgeben muss. Dabei gilt: Umso höher die Einnahmen, umso höher der Prozentsatz. Das heißt, umso mehr du verdienst, umso mehr musst du abgeben.

Wenn du sozialversicherungspflichtig angestellt bist, zieht dein Arbeitgeber jeden Monat einen gewissen Betrag deines Gehaltes ab und bezahlt damit deine Steuern. Somit hast du deine Steuerschuld beglichen und musst dich eigentlich nicht mehr mit dem Finanzamt beschäftigen.

Du bist dir generell nicht so sicher, welche Anstellungsverhältnisse als Student sozialversicherungspflichtig sind? Dann schau doch mal in unseren Artikel „Studieren und Arbeiten" rein, da haben wir dir alles zusammengefasst.

Jetzt gibt es allerdings einen steuerlichen Freibetrag. Dieser liegt im Jahr 2023 bei 10.908 €. „Steuerlicher Freibetrag” heißt, dass du das Einkommen das unter diesem Betrag liegt, nicht versteuern musst. Lediglich der Betrag darüber muss versteuert werden.

Wenn du in einem Jahr weniger als 10.908 € verdient hast, musst du eigentlich gar keine Steuern zahlen. Dann kannst du dir die Lohnsteuer, die dein Arbeitgeber bereits für dich bezahlt hat, über eine Steuererklärung zurückholen.

Wenn du in einem Jahr über dem steuerlichen Freibetrag verdient hast, lohnt es sich sogenannten Sonderausgaben oder Werbungskosten geltend zu machen. Diese werden von deinem Einkommen abgezogen und verringern so den Betrag der versteuert werden muss. Wenn du knapp über dem steuerlichen Freibetrag verdient hast, können dir Sonderausgaben oder Werbungskosten dabei helfen doch unter den Freibetrag zu fallen und die Lohnsteuer in vollem Umfang zurück zu bekommen. Um das besser zu verstehen, schau dir am besten folgendes Beispiel an.

Beispiel: Du kannst im Jahr X 1.230 € Sonderausgaben beziehungsweise Werbungskosten geltend machen. Dann werden in diesem Jahr 1.230 € von deinem zu versteuernden Einkommen abgezogen. Nehmen wir an, du hast in diesem Jahr 12.000 € Brutto verdient. Von diesem Betrag werden die 1.230 € abgezogen, sodass 10.770 € übrig bleiben. Damit fällst du unter den steuerlichen Freibetrag, den du ohne den Abzug der Sonderausgaben/Werbungskosten überstiegen hättest. Du bekommst die gezahlte Lohnsteuer in vollem Umfang zurück. Wenn du 13.000 € verdient hättest, läge dein Einkommen abzüglich der Sonderausgaben/Werbungskosten bei 11.770 €. Dann müsstest du lediglich einen Betrag von 862 € versteuern (11.770 - 10.908 = 862).

Bist du als Student verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben?

In den meisten Fällen musst du als Student keine Steuererklärung abgeben. Allerdings darfst du immer freiwillig eine Steuererklärung abgeben und in einigen Fällen lohnt sich das für dich.

Du musst eine Steuererklärung abgeben, wenn du …

  • aus freiberuflicher oder selbstständiger Arbeit über dem steuerlichen Grundfreibetrag verdient hast. Stand 2023 liegt dieser bei 10.908 €.
  • Mieteinnahmen oder Kapitaleinkünfte hast, die über dem steuerlichen Freibetrag liegen.
  • parallel mehrere Arbeitgeber hast und mit Steuerklasse 6 veranlagt wurdest.
  • die hier genannten Gründe sind nicht die einzigen, die dich zu einer Steuererklärung verpflichten. Allerdings sind die Weiteren sehr spezifisch und würden für diesen Artikel zu sehr ins Detail gehen. Frag im Zweifel am Besten bei deinem Finanzamt nach.

Warum bist du in diesen Fällen verpflichtet eine Steuererklärung zu machen? Verpflichtet eine Steuererklärung zu machen – das heißt dann übrigens „Pflichtveranlagung” – ist man immer dann, wenn der Gesetzgeber vermutet, dass zu wenig Einkommensteuer gezahlt wurde. In einer Steuererklärung wird dann geprüft, ob du bereits die passende Summe Steuern gezahlt hast, du nachzahlen musst oder sogar etwas zurückbekommst.

Doch auch ohne Pflichtveranlagung kann es sich für dich lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen. Wann genau schauen wir uns jetzt an.

Vorteile: Eine Steuererklärung als Student kann sich lohnen

Anfang diesen Jahres hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Ausgaben für ein Studium (oder eine Ausbildung) steuerrechtlich gesehen unterschiedlich zu behandeln sind, je nachdem, ob du dich in der Erst- oder Zweitausbildung befindest.

Ob sich eine Steuererklärung für dich als Student lohnt hängt also davon ab, ob du dich in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindest.

Da der Beschluss so aktuell ist gibt es einige veraltete Angaben im Netz, die leicht zur Verwirrung führen. Wir haben für dich das wichtige und richtige herausgefiltert.

Der steuerrechtliche Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung liegt darin, dass du Kosten für deine Erstausbildung in deiner Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen kannst, während die Ausgaben für deine Zweitausbildung als Werbungskosten gelten.

Was der Unterschied für dich und deine Steuererklärung genau bedeutet, schauen wir uns gleich an. Erst einmal sollten wir allerdings wissen, was eine Erst- und was eine Zweitausbildung ist.

Steuererklärung Student: Der steuerliche Unterschied zwischen Erst- und Zweitausbildung

Was ist eine Erstausbildung?

Als Erstausbildung zählt das Studium beziehungsweise die Ausbildung, die zu deinem ersten berufsqualifizierenden Abschluss führt. Somit zählt ein Studiengangswechsel oder ein abgebrochenes Studium nicht als Erstausbildung. Erst, wenn du einen finalen, berufsqualifizierenden Abschluss in einem mindestens 12 monatigen Vollzeitstudium oder einer 12 monatigen Vollzeitausbildung, erlangt hast, ist deine Erstausbildung beendet.

Was ist eine Zweitausbildung?

In der Zweitausbildung befindest du dich, wenn du bereits eine Erstausbildung hast und eine weitere Ausbildung oder ein weiteres Studium aufnimmst. Der Fiskus begreift Masterstudiengänge, sowie das Referendariat von Lehrern und Juristen (hier wird das erste Staatsexamen dann als Erstausbildung angesehen) ebenfalls als ein Zweitausbildung.

Das heißt konkret: Wenn du bereits einen Bachelor in der Tasche hast und anschließend ein weiteres Bachelorstudium beginnst, zählt dein zweiter Bachelor als Zweitausbildung. Hast du bereits vor deinem Bachelor eine Ausbildung abgeschlossen, zählt dein Bachelor auch hier als Zweitausbildung. Das gilt natürlich auch umgekehrt: hier ist dann deine Ausbildung nach deinem abgeschlossenen Bachelorstudium deine Zweitausbildung. Wenn du an deinen Bachelor einen Master dranhängst, zählt auch dieser als Zweitausbildung.

Was ist der Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten?

Nachdem du jetzt weißt, ob du dich in einer Erst- oder einer Zweitausbildung befindest, können wir uns den Unterschied zwischen Sonderausgaben und Werbungskosten ansehen.

Sonderausgaben werden als privat veranlasste Ausgaben gesehen, die eigentlich nichts mit dem Job zu tun haben, aber genutzt werden dürfen, um Steuern zu sparen. Die Ausgaben für dein Erststudium darfst du als Sonderausgaben angeben.

Sonderausgaben mindern den Steuerbetrag in dem Jahr, in dem sie ausgegeben wurden. Das heißt, dass du die jährlichen Ausgaben für dein Erststudium von deinem zu versteuernden Einkommen abziehen lassen kannst. Dann musst du einen geringeren Betrag versteuern und so weniger Steuern zahlen. Dabei gilt eine Grenze von maximal 6.000 €, die in einem Jahr geltend gemacht werden dürfen.

Das heißt im Umkehrschluss: Wenn du keine Einnahmen hast, oder lediglich Einnahmen aus einem nicht sozialversicherungspflichtigen Nebenjob (wie zum Beispiel einem 520 € Job), gehst du leer aus. Du hast ja gar keine zu versteuernde Einnahmen, deren Höhe du durch Sonderausgaben vermindern könntest.

Als Student in der Erstausbildung lohnt sich eine Einkommenssteuererklärung also immer dann, wenn du einen sozialversicherungspflichtigen Nebenjob hast. Wenn du weniger als 10.908 € verdienst bekommst du die gezahlte Lohnsteuer (die ja automatisch monatlich von deinem Lohn abgezogen wurde) in voller Höhe wieder zurück. Die Ausgaben für deine Erstausbildung darfst du als Sonderausgaben geltend machen. Sonderausgaben verringern dein zu versteuerndes Einkommen, wenn du über dem Steuerfreibetrag verdient hast. Wenn du knapp über dem Steuerfreibetrag liegst, kannst du durch die Sonderausgaben doch darunter falls und so die gezahlte Lohnsteuer in voller Höhe zurückbekommen.

Wenn du dich in der Zweitausbildung befindest, dann lohnt sich eine Steuererklärung für dich auch, wenn du kein Einkommen hast. Das liegt daran, dass du die Ausgaben für dein Studium hier als Werbungskosten geltend machen darfst.

Werbungskosten sind Ausgaben, die zum Erwerb, der Sicherung und dem Erhalt von Einnahmen ausgegeben werden. Dazu gehören alle Ausgaben, die einen objektiven Zusammenhang zum Beruf haben oder subjektiv zur Förderung des Berufes beitragen. Das klingt jetzt erst einmal kompliziert. Wichtig ist aber eigentlich nur, dass die Ausgaben für dein Zweitstudium als Werbungskosten angegeben werden dürfen.

Während Sonderausgaben sich nur in dem Jahr steuermindernd auswirken, indem sie ausgegeben wurden, kannst du die steuermindernde Wirkung von Werbungskosten über die Jahre aufsparen. Du profitierst dann von den “angesparten“ Werbungskosten, sobald du normal Geld verdienst und Steuern zahlst. Diese “Mitnahme” des Vorteils geschieht über einen sogenannten Verlustvortrag.

Bei Sonderausgaben und Werbungskosten geht es also genau genommen gar nicht um eine unterschiedliche Art von Ausgaben – in beiden Fällen kannst du die Kosten für dein Studium anrechnen lassen. Es geht viel eher darum, in welches Feld des Steuerformulars du die Kosten für dein Studium eintragen darfst. Bei der Erstausbildung ist das das Feld der Sonderausgaben, bei der Zweitausbildung das Feld der Werbungskosten. Werbungskosten und Sonderausgaben belasten erst einmal beide deinen Geldbeutel, führen aber zu einer Steuerersparnis, indem sie deine zu versteuernden Einnahmen verringern. Im Vergleich zu Werbungskosten können Sonderausgaben allerdings nicht in zukünftige Jahre mitgenommen werden – sie helfen dir also nur Steuern zu sparen, wenn sie in dem Jahr, in dem sie ausgegeben wurden, mit entsprechenden Einkünften verrechnet werden können.

Kurz zusammengefasst: Wann lohnt sich eine Steuererklärung als Student?

  • Wenn du dich in einer Erstausbildung befindest, lohnt sich eine Steuererklärung, sobald du sozialversicherungspflichtig angestellt bist und so monatlich Lohnsteuer gezahlt hast. Diese kannst du dir, wenn du innerhalb eines Jahres weniger als 10.908 € verdienst (Stand 2023) zurückholen. Deine Ausgaben für dein Studium kannst du hier als Sonderausgaben geltend machen. Dadurch erhöht sich dein steuerlicher Freibetrag.
  • Wenn du dich in einer Zweitausbildung befindest, lohnt sich eine Steuererklärung auch unabhängig davon, ob du ein Einkommen hast. Warum? Weil du die Kosten für dein Studium hier als Werbungskosten geltend machen kannst. Das heißt du kannst die Kosten für dein Studium als Verluste anrechnen und in die nächsten Jahre mitnehmen. So verringert sich deine Steuerlast, um die geltend gemachten Verluste, sobald du nach deinem Zweitstudium Geld verdienst. Genaueres zum Verlustvortrag, erklären wir dir im nächsten Kapitel.

Steuererklärung Student: Verlustvortrag

Werbungskosten stellen für dich als Student die Ausgaben dar, die du für dein Studium aufwenden musst. Da du im Studium in der Regel keine oder kaum Einnahmen hast, führen die Werbungskosten zu einem Minus: Steuerrechtlich gesehen, machst du in der Zeit deines Studiums Verluste.

Der entscheidende Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben ist, das du dieses Minus bei Werbungskosten in deine ersten Berufsjahre „mitnehmen“ kannst. Das heißt, sobald du in das Berufsleben einsteigst und Geld verdienst, kannst du die Verluste deiner Zweitausbildung mit deinem Lohn verrechnen. Das bringt dir eine erhebliche Steuererleichterung. Du sparst also mit einer freiwilligen Steuererklärung im Zweitstudium effektiv Geld.

Wie beantragst du einen Verlustvortrag? Auf der ersten Seite deiner Einkommenssteuererklärung gibt es ein Feld, das sich „Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“ nennt. Hier setzt du ein Kreuz. Wenn das Finanzamt deinem Bescheid stattgibt (beachte dabei die Fristen und füge gegebenenfalls Belege bei (Link nach unten), erhälst du einen „Bescheid über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags“. Mit diesem kannst du deine Verluste ins nächste Jahr mitnehmen.

Beispielrechnung für einen Verlustvortrag

Folgende fiktive Situation soll den Vorteil des Verlustvortrages verdeutlichen:

Du hast über die Jahre deiner Zweitausbildung hinweg Werbungskosten für dein Studium oder deine Ausbildung über einen Verlustvortrag in die folgenden Jahre mitgenommen. Dadurch haben sich Verluste in der Höhe von 15.000 € angesammelt. Nach deiner Zweitausbildung bist du in das Berufsleben eingestiegen. In deinem ersten Jahr verdienst du 50.000 € Brutto. Je nach Steuerklasse wird von deinem Bruttogehalt ein gewisser Prozentsatz an Steuern abgezogen.

Dabei gilt: Je höher das Einkommen, desto höher ist auch der Prozentsatz. Aufgrund deines vorgemerkten Verlustvortrages werden von deinem zu versteuernden Einkommen von 50.000 € jedoch 15.000 € abgezogen. Das heißt, du musst in diesem Jahr lediglich auf 35.000 € Steuern zahlen. So spürst du eine erhebliche Steuererleichterung.

Steuererklärung Student: Was kannst du absetzen?

Prinzipiell kannst du alle Ausgaben, die eindeutig im Rahmen deiner Ausbildung oder deines Studiums entstehen, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen.

Werbungskosten kannst du in unbegrenzter Höhe geltend machen, bei Sonderausgaben gibt es ein Maximum von 6.000 € pro Kalenderjahr.

Die Liste an studienbedingten Ausgaben ist umfangreich. Zu den typischen Werbungskosten oder Sonderausgaben als Student zählen zum Beispiel:

  • Semesterbeiträge und Semestergebühren
  • Fahrtkosten zwischen Wohnung, Uni und Bibliothek oder Zweitwohnsitz
  • Kosten für Studienfahrten, Exkursionen, Auslandssemester oder Praktika
  • Beschaffung von Arbeitsmitteln wie Büromaterialien, Laptop, Drucker & Co.
  • Repetitorien und Nachhilfestunden
  • Umzugskosten in die Studienstadt

Steuererklärung Student: Pauschalen

Bestimmt hast du schon mal von den Pauschalen in der Steuererklärung gehört. Das sind bestimmte Beträge, die das Finanzamt seit 2016 ohne Nachweis akzeptiert.

Bei Sonderausgaben fällt diese Pauschale mit 36 € allerdings ziemlich gering aus (Stand 2021). Wenn du Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen möchtest, die 36 € übersteigen, solltest du unbedingt deine Belege aufheben. Die sind ein Nachweis dafür, dass du die Ausgaben auch tatsächlich gemacht hast.

Bei Werbungskosten gibt es verschiedene Pauschalen, die du ohne Belege in einem Kalenderjahr geltend machen kannst:

Wofür gibts ein Pauschalbetrag? Wie hoch ist der Pauschalbetrag? (Stand 2023)
Entfernungskosten- bzw. Pendlerpauschale für die Fahrtkosten zur ersten Tätigkeitsstätte (meist zur Uni) 30 Cent/km für einfache Fahrt bis 20 km Entfernung; 38 Cent/km ab 21 km
Arbeitsmittelpauschale 410 €
Bewerbungskostenpauschale 8,50 € pro Bewerbungsmappe und 2,50 € für Online-Bewerbungen
Kontoführungspauschale 16 €
Umzugskostenpauschale 886 €
Verpflegungspauschale (beispielsweise für Praktika oder Exkursionen im Rahmen deines Studiums) 14 € für eine Abwesenheit von mehr als 8 Stunden

28 € für eine ganztägige Abwesenheit (maximal für 3 Monate)

14 € jeweils für An- und Abreisetag

Telefon/Internetkosten 20 €/Monat
Homeofficepauschale 6 € für einen Tag Homeoffice (höchstens 210 Tage im Jahr)

Gut zu wissen: Für die Entfernungskostenpauschale – wird übrigens oft auch Pendlerpauschale genannt – ist es egal, ob du zur Uni gefahren, gelaufen oder doch geflogen bist. Die Pauschale wird grundsätzlich gezahlt. In der Regel akzeptiert das Finanzamt 220 Fahrten pro Jahr.

Rechenbeispiele:

Entfernungskostenpauschale: Deine Uni ist 15km von deiner Wohnung entfernt und du fährst im Jahr 220 mal dort hin: 15km x 220 Tage x 0,30€ = 990€

Verpflegungspauschale: Du machst ein dreimonatiges Praktikum in Karlsruhe und hast in dieser Zeit ein Zimmer an deinem Studienort sowie in Karlsruhe: 12 Wochen x 7 Tage x 28 € = 2.352 €.

Achtung: Die Verpflegungspauschale ist auf eine Höchstdauer von drei Monaten begrenzt, das heißt unser Beispiel stellt den Maximalbetrag der Verpflegungspauschale dar.

Was ist mit Belegen?

Wenn du Werbungskosten im Rahmen der Pauschalbeträge geltend machen möchtest, brauchst du theoretisch keine Belege aufbewahren. Solltest du aber sicherheitshalber trotzdem, denn das Finanzamt kann diese nachfordern (ist zwar unüblich, aber möglich). Wenn du allerdings Ausgaben geltend machen möchtest, welche die Pauschalbeträge übersteigen – das kann bei einem Umzug zum Beispiel schnell der Fall sein – musst du die Belege aufbewahren, um deine Kosten zu dokumentieren.

Steuererklärung Student: Bis wann kannst du sie abgeben?

Folgende Fristen gelten, wenn du eine freiwillige Steuererklärung abgibst:

  • du kannst die Steuererklärung frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres abgeben, für welches du die Erklärung abgibst.
  • du kannst eine freiwillige Steuererklärung bis zu 4 Jahre rückwirkend abgeben, das heißt spätestens nach 4 Jahren muss die Steuererklärung beim Finanzamt vorliegen. Gerechnet wird dabei ab Ende des Kalenderjahres.
  • einen Verlustvortrag kannst du bis zu 7 Jahre rückwirkend geltend machen.

Wenn du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, hast du dafür bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Das heißt, wenn du für 2022 eine Steuererklärung abgeben musst, muss diese bis zum 31.07.2023 um 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein.

Es gibt auch den seltenen Fall, dass das Finanzamt dich explizit dazu auffordert eine Steuererklärung abzugeben. Hier gilt dann die Frist, die das Finanzamt nennt.

Bei welchem Finanzamt musst du deine Steuererklärung als Student einreichen?

Abgeben musst du deine Steuererklärung bei dem Finanzamt in dessen Stadt du wohnst beziehungsweise gemeldet bist, das ist dein sogenanntes Wohnsitzfinanzamt.

Wenn du deinen Studienort als Zweitwohnsitz gemeldet hast, dann zählt der Ort an dem du dich vorwiegend aufhälst. Während des Studiums also wahrscheinlich dein Zweitwohnsitz.

FAQ Steuererklärung Student: Das Wichtigste auf einen Blick

In deiner Erstausbildung lohnt sich eine Steuererklärung, wenn du steuerpflichtiges Einkommen hast. Kosten für dein Studium kannst du hier als Sonderausgaben geltend machen. Das hilft dabei, den steuerlichen Freibetrag nicht zu überschreiten und gezahlte Lohnsteuer zurück zu bekommen.

In deiner Zweitausbildung lohnt sich eine Steuererklärung, auch ohne Einkommen. Hier kannst du Ausgaben für dein Studium als Werbungskosten geltend machen. Das bringt dir den Vorteil des Verlustvortrages, der ist vereinfacht gesagt ein Steuerbonus für den Berufseinstieg. Hier findest du mehr Informationen

In der Steuererklärung werden Einnahmen und Ausgaben aufgeführt und miteinander verrechnet. Wenn dabei der Gesamtbetrag deiner Einnahmen in einem Kalenderjahr negativ ist, machst du einen steuerlichen Verlust. Dieses Minus kannst du über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre “mitnehmen”. Sobald du wieder Gewinne machst, kannst du dieses Minus mit deinen Einnahmen verrechnen lassen. Das mindert den Betrag deines zu versteuernden Einkommens. Studenten in der Zweitausbildung können die Ausgaben für ihr Studium über einen Verlustvortrag in die nächsten Jahre mitnehmen. Das verschafft ihnen eine Steuererleichterung in den Jahren ihres Berufseinstieges. Hier findest du mehr Informationen

Prinzipiell kannst du alle Ausgaben, die eindeutig im Rahmen deiner Ausbildung oder deines Studiums entstehen, als Sonderausgaben oder als Werbungskosten absetzen. Ob du die Ausgaben als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen kannst hängt davon ab, ob du dich in der Erst- oder Zweitausbildung befindest. Hier findest du mehr Informationen

Sonderausgaben werden mit deinen Einnahmen verrechnet werden. So musst du einen geringeren Betrag versteuern. Allerdings profitierst du von Sonderausgaben nur in dem Jahr, in dem du sie ausgegeben hast und in dem du steuerpflichtiges Einkommen erzielt hast.

Eine freiwillige Steuererklärung kannst du bis zu 4 Jahren rückwirkend einreichen. Gerechnet wird dabei ab Ende des Kalenderjahres. Das heißt, dass du bis Ende 2022 (31.12.2022) noch die Steuererklärung für 2018 abgeben kannst.

Wenn du verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, hast du bis zum 31. Juli des Folgejahres Zeit. Das heißt, deine Steuererklärung für 2021 musst bis zum 31.07.2022 um 24 Uhr beim Finanzamt eingegangen sein. Hier findest du mehr Informationen

Du musst deine Steuererklärung bei dem Finanzamt einreichen, in dessen Stadt du wohnst beziehungsweise gemeldet bist. Dein sogenanntes Wohnsitzfinanzamt. Wenn du einen Zweitwohnsitz gemeldet hast, dann zählt der Ort an dem du dich vorwiegend aufhälst. Hier findest du mehr Informationen

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Veröffentlicht am 30.12.2021, aktualisiert am 02.01.2023