Workwise KarriereguidePfeil Symbol nach rechtsArbeitsrechtPfeil Symbol nach rechtsKündigung in der Probezeit: Das ist jetzt wichtig

Kündigung in der Probezeit: Das ist jetzt wichtig

Die Probezeit eines Arbeitsvertrags dient dazu, für Arbeitnehmer und Unternehmen herauszufinden, ob es miteinander passt. Vielleicht bist du doch nicht zufrieden mit deiner Stelle und überlegst zu kündigen oder dein Unternehmen möchte das Arbeitsverhältnis beenden – das passiert. In diesem Artikel zeigen wir dir, auf was du bei einer Kündigung in der Probezeit aus der Sicht des Arbeitnehmers achten solltest und wie du mit unserem Muster kündigst.

Am Ende des Artikels haben wir zudem ein FAQ mit allem Wichtigen in Kürze für dich.

Inhalt

Wie lange dauert die Probezeit bei der Arbeit?

Die Probezeit in deinem Arbeitsvertrag macht meist die ersten paar Monate eines Beschäftigungsverhältnisses aus. Es geht darum, dass du und dein Unternehmen euch kennenlernt und seht, ob ihr miteinander arbeiten könnt.

Die Dauer der Probezeit ist laut § 622 Abs. 3 BGB auf maximal sechs Monate begrenzt. Maximal bedeutet hier, dass sie auch kürzer ausfallen kann oder es gar keine Probezeit gibt. Wie lange deine persönliche Probezeit dauert, kannst du in deinem Arbeitsvertrag nachlesen. Innerhalb dieser Zeit musst weder du noch dein Unternehmen eine Kündigung begründen.

Oftmals werden die sechs Monate von den Unternehmen voll ausgereizt, die Probezeit kann sich aber auch an der Komplexität des Jobs orientieren. Dabei gilt größtenteils: Je leichter die Aufgaben sind, desto kürzer die Probezeit. Länger als sechs Monate kann die Probezeit nur gehen, wenn ein Tarifvertrag es für deine Berufsgruppe anders vorsieht. Hier sieht § 622 Abs. 4 BGB eine Ausnahme von den gesetzlichen Regelungen vor.

Welche Kündigungsfrist gilt während der Probezeit?

„Während einer vereinbarten Probezeit [...] kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

§ 622 Abs. 3 BGB

Die zwei Wochen sind als Mindestfrist zu sehen. Innerhalb deines Arbeitsvertrages kann auch eine längere Frist angegeben sein. Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist dann vier Wochen.

Abgesehen von der Zeit ist der größte Unterschied der Kündigungsfrist während und nach der Probezeit, dass ein Arbeitnehmer in der Probezeit auf jegliches Datum gekündigt werden kann – nach der Probezeit geht dies nur auf die Mitte oder das Ende eines Monats. Das heißt, wenn eine Kündigung innerhalb der Probezeit ausgesprochen wird, dann endet das Arbeitsverhältnis zum Kündigungsdatum plus zwei Wochen.

Die Kündigungsfrist gilt nur für ordentliche Kündigungen. Außerordentliche Kündigungen, auch fristlose Kündigungen genannt, sind im Normalfall von einem auf den anderen Tag gültig, müssen aber einen wichtigen Grund haben (§ 626 Abs. 1 BGB) und werden im Einzelfall auch geprüft. Mögliche Gründe sind zum Beispiel:

  • Dir wurde dein Gehalt wiederholt nicht (pünktlich) gezahlt.
  • Du wurdest sexuell belästigt.
  • Dir wurde Gewalt angedroht.
  • Arbeitsschutz ist für deinen Arbeitgeber ein Fremdwort.

Gründe für eine Kündigung in der Probezeit

Sowohl für dich als auch dein Unternehmen kann es unterschiedliche Gründe geben, warum ihr das Arbeitsverhältnis aufkündigen möchtet. Das Wichtige ist hierbei, dass innerhalb der Probezeit kein Kündigungsgrund genannt werden muss. Falls du also zum Beispiel mit deiner Führungskraft nicht klargekommen bist und deshalb kündigen möchtest, musst du dies gegenüber deinem Unternehmen nicht angeben. Gleiches gilt aber natürlich auch, wenn du selbst gekündigt wirst.

Gründe für eine Kündigung in der Probezeit aus Arbeitnehmersicht

Falls du innerhalb deiner Probezeit kündigen möchtest, bist du übrigens nicht allein. Laut einer Studie des HR-Softwareunternehmens Softgarden haben bereits 11,6% der Arbeitnehmer innerhalb der ersten 100 Tage einer neuen Stelle gekündigt, weitere 15,7% haben zwar nicht gekündigt, aber darüber nachgedacht. Die Studie hat die Teilnehmenden zudem nach ihren Gründen gefragt. Vielleicht erkennst du dich in einem von diesen wieder.

Gründe für eine Kündigung in der Probezeit

Gründe für eine Kündigung in der Probezeit aus Unternehmenssicht

Heutzutage geht in den meisten Fällen eine Kündigung in der Probezeit vom Arbeitnehmer aus. Es kommt jedoch auch vor, dass ein Unternehmen die Kündigung ausspricht. Hier sind die Gründe eher fachlicher Natur, können aber auch einen sozialen Faktor haben, falls sich der neue Arbeitnehmer nicht gut in das Team integriert. Die häufigsten Gründe sind:

  • Fehlende Fachkenntnisse
  • Unzureichende Zusammenarbeit mit Führungskräften
  • Mangelhafte Integration ins Team

Ist Krankheit ein Grund, um während der Probezeit gekündigt zu werden?

Bist du während deiner Probezeit krank und wirst dann gekündigt, schützt dich deine Krankheit nicht vor der Kündigung. Wie in allen anderen Fällen auch muss ein Unternehmen nicht begründen, wenn es ein Arbeitsverhältnis innerhalb der Probezeit beendet.

Eine gute Nachricht zu diesem Thema ist jedoch, dass sich durch Krankheit deine Probezeit nicht verlängert. Du brauchst also keine Angst davor zu haben, während deiner Probezeit einmal krankheitsbedingt auszufallen.

Selbst kündigen in der Probezeit

Einfach so verschwinden kannst du natürlich nicht. Du musst dich schon an ein paar Regelungen halten. Außerdem willst du dich um einen möglichst fairen und respektvollen Abgang bemühen. Die Welt ist klein und wer weiß, wann du mal wieder mit deinen früheren Kolleg:innen zu tun haben wirst. Daher solltest du dich bemühen, dass die Kündigung in der Probezeit möglichst unkompliziert abläuft.

Plane deine Zeit nach der Kündigung

Eine Kündigung sollte immer wohlüberlegt sein und nicht aus dem Bauch heraus geschehen. Geht es doch nicht nur darum, ein bestehendes Arbeitsverhältnis zu beenden, sondern auch darum, danach ein neues Passendes zu haben. Kümmere dich also am besten frühzeitig um eine neue Stelle.

Wir bei Workwise unterstützen dich gerne dabei. In unserem Portal findest du sicherlich auch die für dich passende Stelle. In den meisten Fällen benötigst du nicht mal ein Anschreiben – perfekt also für Personen, die schnell eine neue Stelle brauchen. Gib hierzu einfach in das Suchfeld ein Schlagwort und deinen bevorzugten Arbeitsort ein.

 

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Informiere dein Unternehmen über deine Kündigungsabsicht

Egal aus welchem Grund du dich für eine Kündigung entscheidest, du solltest deine Führungskraft über deine Absichten informieren, bevor du die Kündigung aussprichst. So kommt diese für niemanden aus dem Nichts.

Mit einer Einstellung investiert ein Unternehmen in einen Arbeitnehmer. Deshalb ist es nur fair, dass eine Kündigung offen und so früh wie möglich angesprochen wird. Es ist niemandem geholfen, wenn ein Arbeitnehmer länger in einem Unternehmen bleibt, als er es selbst möchte.

Wie schreibe ich eine Kündigung in der Probezeit? [Muster]

Um deine Kündigung rechtswirksam auszusprechen, benötigst du ein Kündigungsschreiben, das du deinem Unternehmen in schriftlicher Form auf Papier vorlegst. Gleichzeitig muss es einige Formalien erfüllen.

Beachte hierbei deine vertraglich festgelegte Kündigungsfrist. Hierfür ist das Ausstellungsdatum des Schreibens maßgeblich, wenn du die Kündigung selbst übergibst. Bei Postversand gilt das Zustelldatum.

In unserem Muster zum Download haben wir bereits alle nötigen Formalien enthalten. Du musst nur noch deine persönlichen Daten einfügen.

Du möchtest noch mehr Infos zum Kündigungsschreiben? Dieser Artikel erklärt dir alles Wichtige.

Aufhebungsvertrag als Alternative zur Kündigung in der Probezeit

Mit einem Aufhebungsvertrag kannst du die Kündigungsfrist umgehen, ohne dass du einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung brauchst. Stattdessen benötigst du die Unterschrift deiner Chefin oder deines Chefs, denn ein Aufhebungsvertrag muss einvernehmlich sein und somit von beiden Seiten unterzeichnet werden. Daher wird dem meist auch ein Gespräch vorausgehen, in dem die verschiedenen Alternativen besprochen werden. Wie das funktioniert, zeigen wir dir in unserem Artikel zum Aufhebungsvertrag.

Gekündigt worden: Wann ist eine Kündigung in der Probezeit unwirksam?

Dein Unternehmen hat dir in der Probezeit gekündigt und du fühlst dich dabei ungerecht behandelt? Hierbei hast du verschiedene Möglichkeiten. Als Erstes solltest du überprüfen, ob du zu einer Personengruppe gehörst, die selbst während der Probezeit einen besonderen Kündigungsschutz genießt.

Diese Personen können in der Probezeit nicht gekündigt werden

Personen, die besonders schützenswert sind, können auch selbst während der Probezeit nicht einfach gekündigt werden. Diese sind:

  • Menschen mit Behinderung: Normalerweise würden für Arbeitnehmer mit Behinderung, die sich aktuell in der Probezeit befinden, die gleichen Firsten, wie für alle anderen gelten. 2022 hat jedoch der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Behinderung ihre aktuelle Arbeit nicht mehr sachgerecht ausführen können, nicht gekündigt werden dürfen. Stattdessen muss das betroffene Unternehmen ihnen eine andere Tätigkeit, die ihren Fähigkeiten entspricht, zur Verfügung stellen.
  • Schwangere: Schwangere Frauen dürfen laut § 17 des Mutterschutzgesetzes während oder kurz nach ihrer Schwangerschaft selbst in der Probezeit nicht gekündigt werden.
  • Personen in Elternzeit: Auch Personen, die sich in Elternzeit um ihren Nachwuchs kümmern, genießen besonderen Kündigungsschutz und können somit in der Probezeit nicht gekündigt werden.

Gehörst du zu einer dieser Gruppen und wurdest trotzdem in der Probezeit gekündigt, kannst du rechtlich dagegen vorgehen. Informiere im ersten Schritt dein Unternehmen darüber, dass du die Kündigung nicht anerkennst und wenn nötig, rechtlich dagegen vorgehen wirst. Kommt es daraufhin zu keinem Einlenken, solltest du eine Expertenmeinung hinzuziehen – am besten von einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht.

Was du tun kannst, wenn du nicht zu diesen Personen gehörst

Selbst innerhalb der Probezeit kann ein Unternehmen nicht komplett willkürlich Kündigungen aussprechen. Auch wenn kein Grund genannt werden muss, muss die Basis für eine Kündigung trotzdem nachvollziehbar sein. Siehst du dich hier unrechtmäßig behandelt, kannst du gegen die Kündigung klagen. Sei dir aber bewusst, dass dies ein langwieriger Prozess sein kann und du auf jeden Fall professionelle Hilfe von Rechtsanwält:innen benötigst.

Was es bei einer Kündigung in der Probezeit noch zu beachten gibt

Du weißt jetzt zwar, wie man eine Kündigung in der Probezeit angeht, jedoch hat diese oftmals noch Auswirkungen auf andere Bereiche, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder deinen Urlaubsanspruch. Welche das genau sind, zeigen wir dir jetzt.

Urlaubsanspruch

Du möchtest kündigen, hast aber noch ein paar Urlaubstage übrig? Keine Angst, diese Urlaubstage können dir nicht genommen werden. Dir steht es zu, deine verbleibenden Urlaubstage vor dem Ausscheiden aus deiner aktuellen Stelle zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, muss dein Unternehmen dir diese ausbezahlen. Dies ist aber nur in Ausnahmefällen möglich, wenn zum Beispiel deine Arbeitskraft unbedingt benötigt wird.

Beachte, dass dir bei einer Kündigung in der Probezeit nicht der gesamte Jahresurlaub zusteht, sondern nur anteilig anhand deiner geleisteten Arbeitszeit. Den vollen Umfang erhältst du erst nach einem halben Jahr in einer Stelle. (§ 4 BUrlG)

Scheidest du beispielsweise nach einem Monat aus dem Unternehmen aus und hast einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr, stehen dir 30/12 Tage zu. Dies würde einen Urlaubsanspruch von 2,5 Tagen ergeben, aber:

„Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden.“

§ 5 Abs. 2 BUrlG

Du würdest in diesem Beispiel also einen Urlaubsanspruch von 3 statt 2,5 Tagen haben.

Arbeitszeugnis

„Der Arbeitnehmer hat bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis muss mindestens Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit (einfaches Zeugnis) enthalten. Der Arbeitnehmer kann verlangen, dass sich die Angaben darüber hinaus auf Leistung und Verhalten im Arbeitsverhältnis (qualifiziertes Zeugnis) erstrecken.“

§ 109 GewO

Dies bedeutet, selbst wenn du innerhalb der Probezeit kündigst, hast du Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis . Es stellt sich natürlich die Frage, wie sinnvoll ein Arbeitszeugnis ist, das nur einen kurzen Zeitraum umfasst. Hierbei macht es natürlich einen Unterschied, ob du bereits fünf Monate oder nur einen im Unternehmen gearbeitet hast. Wir empfehlen dir aber immer ein Arbeitszeugnis anzufordern. Vielleicht wirst du es nicht unbedingt bei deiner nächsten Bewerbung benutzen, aber dann hast du auf jeden Fall einen Beleg über deine Zeit im Unternehmen. Bei einem sehr kurzen Zeitraum reicht auch schon ein einfaches Arbeitszeugnis. So machst du es deinem Unternehmen einfacher und es muss sich nichts aus den Fingern saugen.

Du kannst entweder direkt innerhalb deines Kündigungsschreibens, nach der Ausstellung des Arbeitszeugnisses bitten oder in einem extra Dokument tun. Für Letzteres haben wir dir mit unserem Artikel Arbeitszeugnis anfordern eine Hilfestellung vorbereitet.

Arbeitslosengeld

Der Anspruch auf Arbeitslosengeld folgt bei einer Kündigung in der Probezeit dem gleichen Schema wie bei der Kündigung eines festen Arbeitsverhältnisses. Kündigst du selbst, wirst dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis zu 12 Wochen gesperrt.

Wirst du dagegen von deinem Unternehmen gekündigt, erhältst du ab dem ersten Tag deines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis Anspruch auf dein Arbeitslosengeld I.

Falls du also kündigen möchtest, aber dir finanziell keine drei Monate ohne Gehalt oder Unterstützung leisten kannst, hast du generell zwei Möglichkeiten:

  1. Erkläre deinem Unternehmen deine Situation und bitte es an deiner statt die Kündigung auszusprechen. So erhältst du deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
  2. Suche dir schon vor deiner Kündigung einen neuen Job, sodass du gar kein Arbeitslosengeld benötigst.

Entscheidest du dich für Möglichkeit zwei, helfen wir dir bei Workwise gerne bei der Jobsuche. Über unser Portal findest du eine Vielzahl an spannenden Stellen und kannst dich auf die meisten sogar ohne Anschreiben in wenigen Minuten bewerben.

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FAQ: die wichtigsten Fragen zur Kündigung in der Probezeit

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Kündigung in der Probezeit.

Die Probezeit ist laut Gesetz auf maximal sechs Monate beschränkt, kann aber je nach Arbeitsvertrag auch kürzer ausfallen oder gar nicht vereinbart sein.

Mehr zum Thema findest du hier

Die Kündigungsfrist in der Probezeit beträgt laut Gesetz mindestens 2 Wochen, kann aber vertraglich auch länger ausfallen.

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Wie bei jeder anderen Kündigung auch, benötigst du in der Probezeit ein Kündigungsschreiben, welches in Schriftform auf Papier an dein Unternehmen übergeben werden muss. Inhaltlich muss es verschiedene Formalien erfüllen.

Mehr dazu findest du hier

Eine Kündigung in der Probezeit gilt zum Tag der Zustellung des Kündigungsschreibens beim Unternehmen beziehungsweise beim Arbeitnehmer plus der Kündigungsfrist. Wenn im Arbeitsvertrag nicht anders geregelt, beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen.

Es gibt mehrere Fälle, in denen eine Kündigung in der Probezeit ungültig ist. Beispielsweise wenn das Kündigungsschreiben nicht den Formvorschriften entspricht, aber auch wenn sie gegen besonders schützungsbedürftige Personen wie Menschen mit Behinderung ausgesprochen wird.

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Ja, eine Kündigung ist auch am letzten Tag der Probezeit möglich. Wichtig ist nur, dass das Kündigungsschreiben beim Vertragspartner – bei dir als Arbeitnehmer oder durch dich bei deinem Unternehmen – noch am letzten der Probezeit eingeht. Würdest du beispielsweise dein Schreiben am letzten Tag per Post losschicken, würde es erst nach der Probezeit ankommen und wäre nicht mehr gültig.

Mehr zur Kündigungsfrist

Du bekommst auch in der Probezeit bis zum Ende deines Arbeitsverhältnisses dein Gehalt. Wenn vertraglich nicht anderweitig geregelt, sind dies laut gesetzlicher Kündigungsfrist zwei Wochen nach Zustellung des Kündigungsschreibens.

Mehr zur Kündigungsfrist

Grundsätzlich hat man auch in der Probezeit Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung bei Krankheit. Dies aber erst, wenn der Arbeitnehmer mindestens vier Wochen vor der Erkrankung beschäftigt war. Kündigt das Unternehmen jedoch, gilt für die Fortzahlung nur die Länge der Kündigungsfrist, die gesetzlich mindestens zwei Wochen beträgt.

Mehr zur Kündigungsfrist

Es steht dir laut Gesetz zu, deine restlichen Urlaubstage vor deinem Ausscheiden aus dem Unternehmen zu nehmen. Ist dies nicht möglich, müssen sie dir ausgezahlt werden.

Mehr zum Thema findest du hier

Du hast auch bei einer Kündigung in der Probezeit Anrecht auf ein Arbeitszeugnis. Dein Unternehmen muss dir dieses ausstellen.

Mehr zum Arbeitszeugnis bei Kündigung in der Probezeit

Kündigst du selbst innerhalb der Probezeit, ist dein Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis zu 12 Wochen nach Ausscheiden aus dem Unternehmen gesperrt. Wirst du dagegen gekündigt, hast du direkt nach Ausscheiden Anspruch auf Arbeitslosengeld I.

Mehr zum Arbeitslosengeld bei Kündigung in der Probezeit

Veröffentlicht am 01.09.2021, aktualisiert am 13.04.2023