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Workwise KarriereguidePfeil Symbol nach rechtsKarrierePfeil Symbol nach rechtsJob kündigen: So kündigst du richtig [inkl. Muster]

Job kündigen: So kündigst du richtig [inkl. Muster]

Wenn dich dein Job nicht mehr erfüllt oder du dich sogar zur Arbeit quälen musst, ist es höchste Zeit zu kündigen. Als Arbeitnehmer gibt es dabei einige Regeln, die du beachten musst, damit deine Kündigung rechtskräftig ist.

In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen für eine gültige Kündigung gelten und wie du ein Kündigungsschreiben verfasst. Außerdem haben wir ein Muster für dich vorbereitet, das du einfach herunterladen und ausfüllen kannst.

Inhalt

Job kündigen: Hast du darauf Anspruch?

Den Job zu kündigen ist eine Entscheidung, die dir als Arbeitnehmer mit Sicherheit nicht leicht fällt. Die häufigsten Kündigungsgründe von Arbeitnehmern sind:

  • Das Betriebsklima ist zu negativ
  • Ein Jobangebot mit besserer Vergütung
  • Ein Jobangebot mit mehr Verantwortung

Du bist dir noch nicht sicher ob du kündigen solltest? ​​​​Hier findest du einen Ratgeber, der dich bei deiner Entscheidung unterstützt.

Im Gegensatz zum Arbeitgeber musst du den Grund für deine Kündigung jedoch nicht angeben. Solange du dich an die vereinbarte Kündigungsfrist hältst und die Kündigung schriftlich abgibst, ist sie gültig.

Job kündigen: Diese Vorbereitungen solltest du treffen

Für dich kommt nur noch infrage deinen Job zu kündigen? Dann stellst du dir bestimmt die Frage „Wie kündige ich richtig?“. Damit deine Kündigung gültig ist, gibt es einiges zu beachten und vorzubereiten. Wir haben eine Checkliste für dich vorbereitet, in der du alle wichtigen Schritte für deine Kündigung findest. Im nachfolgenden Text haben wir für dich festgehalten, was genau hinter den Punkten der Checkliste steckt.

​​Checkliste für Kündigung

Kündigung ankündigen

Im besten Fall besprichst du deine Pläne persönlich mit deinem Chef, bevor du die Kündigung einreichst. Eine E-Mail sollte hierbei das letzte Mittel sein.

Vereinbare einen Termin mit deinem Vorgesetzten und erkläre, wieso du dich dazu entschieden hast, den Job zu kündigen. Keine Panik, die Kündigung zu begründen ist kein Problem.​​​​ Schau mal rein – wir haben Tipps für dich.

Begrenze dich in deiner Erklärung jedoch auf einen Grund, anstatt alle Kleinigkeiten aufzulisten, die zu deiner Entscheidung geführt haben. Generell solltest du Anliegen aus dem Alltagsgeschäft nicht im Kündigungsgespräch klären, sondern dafür einen separaten Termin machen. Allerdings kannst du mit deinem Arbeitgeber schon mal die Formalitäten klären wie zum Beispiel, ob du für deinen Resturlaub ausbezahlt wirst oder entsprechend weniger arbeiten musst.

Dein Kündigungsschreiben kannst du entweder schon direkt nach dem Gespräch abgeben, oder zu einem späteren Zeitpunkt. Sei dir jedoch bewusst, dass die Kündigungsfrist für die Abgabe des Schreibens gilt.

Kündigungsfrist beachten

Ist es in deinem Arbeitsvertrag nicht anders festgelegt, beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, entweder zum 15. oder letzten Tag eines Monats. Das heißt: Willst du zum 30. Juni kündigen, muss deine Kündigung wenigstens 28 Tage vorher eingehen, also am 02. Juni. Bei Monaten mit 31 Tagen muss die Kündigung stets zum 03. des Monats eingehen.

Lies dir am besten nochmal deinen Arbeitsvertrag durch. Oft ist eine längere Kündigungsfrist als die Gesetzliche vereinbart und auch die möglichen Austrittstermine können variieren. So ist es beispielsweise möglich, dass du nur zum Quartalsende, also viermal im Jahr, kündigen kannst.

In der Probezeit kündigen

Wenn du noch in der Probezeit bist, gelten meist andere, kürzere Fristen. Auch hier solltest du nochmal einen Blick in deinen Vertrag werfen, denn auch das kann individuell festgelegt werden.

Gesetzlich sind zwei Wochen vorgeschrieben und die Kündigung kann jederzeit erfolgen. Das heißt, du kannst zu jedem beliebigen Tag kündigen, solange du die zweiwöchige Frist einhältst.

Bist du in der Probezeit und spielst mit dem Gedanken zu kündigen? In unserem Artikel Kündigung in der Probezeit – Das ist jetzt wichtig erfährst du alles, was du beachten musst.

Übrigens: Diese Regelung gilt auch, wenn du am letzten Tag deiner Probezeit kündigst. Wichtig ist nur, dass die Kündigung deinem Arbeitgeber innerhalb dieser Zeit vorliegt. Ob du das Unternehmen dann erst nach Ende der Probezeit verlässt, ist egal.

Außerordentliche Kündigung / Fristlose Kündigung

Liegen „wichtige Gründe“ vor, kannst du fristlos kündigen, sprich: von einem Tag auf den anderen. Dies ist gesetzlich in § 626 BGB geregelt. Das Problem ist, dass ein wichtiger Grund von Fall zu Fall unterschiedlich ist und sich nicht pauschalisieren lässt.

Gewaltandrohung oder sogar -anwendung sind jedoch Straftaten, die du dir auf keinen Fall gefallen lassen musst und eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Genauso kannst du fristlos kündigen, wenn vertraglich geregelte Leistungen, wie dein monatliches Gehalt, über einen längeren Zeitraum ausbleiben. Trotzdem solltest du dir in dieser Situation einen Anwalt suchen.

In diesem Artikel findest du alle Voraussetzungen die für eine fristlose Kündigung gelten und eine Vorlage zum Herunterladen.

Kündigen ohne neuen Job?

Im besten Fall schaust du dich schon nach einem neuen Job um, wenn du dir sicher bist, dass du kündigen wirst. Damit schaffst du meist einen nahtlosen Übergang vom alten in den neuen Job. Das Wissen, wie es danach weitergeht, gibt dir Sicherheit und du musst dir keine finanziellen Sorgen machen. Tipps, wie du auch ohne neuen Job kündigen kannst, findest du in unserem Beitrag Kündigen ohne neuen Job.

Wenn du noch auf der Suche nach einem neuen Job bist, bist du bei Workwise genau richtig. Hier findest du viele spannende Stellen in den unterschiedlichsten Branchen. Statt ein aufwendiges Anschreiben zu verfassen, beantwortest du dem Unternehmen bis zu drei Motivationsfragen. Finde deinen nächsten Job.

Richtig Kündigen: So erstellst du ein Kündigungsschreiben [inkl. Muster]

Damit dein Arbeitsverhältnis beendet wird, musst du eine Kündigung schreiben. In dieses Kündigungsschreiben gehören folgende Angaben rein:

  • Vollständige Adresse von dir und deinem Arbeitgeber, ggf. auch Personalnummer
  • Datum des Kündigungsschreibens und Datum des letzten Arbeitstages
  • Betreff: Einfach kurz und knackig „Kündigung“ reicht aus
  • Ansprechperson: An wen ist die Kündigung zu richten?
  • Unterschrift: Das Schreiben muss von dir persönlich unterschrieben sein

Generell kannst du das Schreiben relativ frei gestalten. Bedanke dich am besten in wenigen Sätzen für die gute Zusammenarbeit und lehrreiche Zeit. Einen Kündigungsgrund musst du nicht nennen, außer es handelt sich um eine fristlose Kündigung. Dein Arbeitgeber muss den Erhalt der Kündigung nicht bestätigen, du kannst jedoch darum bitten. Genauso kannst du schon im Kündigungsschreiben auf dein Arbeitszeugnis zu sprechen kommen.

Um dir deine Kündigung zu erleichtern haben wir eine Vorlage erstellt, die du einfach downloaden kannst. Du musst nur noch die [Klammern] mit deinen eigenen Angaben ausfüllen, sie ausdrucken und unterschreiben.

Tipps für dein Verhalten nach der Kündigung

Eine fristgerechte Kündigung bedeutet in der Regel, dass du noch einige Zeit in dem Unternehmen arbeiten musst. Daher haben wir einige Tipps für dich, wie du dich nach deiner Kündigung verhalten solltest. Diese sollen nicht nur deine letzten Tage im Job angenehmer gestalten, sondern auch dafür sorgen, dass du positiv in Erinnerung bleibst.

Anstand wahren

Es ist für dich ein Vorteil, ein professionelles Arbeitsverhältnis auch professionell zu beenden. Denn wer weiß, vielleicht möchtest du irgendwann noch einmal in dem Unternehmen arbeiten und dann ist es gut, wenn du deinem Arbeitgeber positiv in Erinnerung bleibst.

Bleib höflich und respektvoll. Wenn es dann so weit ist, verabschiede dich von deinem Chef und deinen Kolleg:innen und bedanke dich für die lehrreiche Zeit – egal ob sie positiv oder negativ war. Denn dein Arbeitgeber muss dir noch ein Arbeitszeugnis ausstellen und das sollte im besten Fall positiv sein. Und es kann immer mal passieren, dass du in einem anderen Unternehmen nochmal mit deinen Kolleg:innen zusammenarbeiten musst.

Lass keine Arbeit liegen

Auch wenn dir im Prinzip egal sein kann, was in dem Unternehmen passiert, nachdem du weg bist, gehört es nur Netiquette, dass du als Initiator:in der Kündigung dafür sorgst, dass deine offenen Aufgaben erledigt werden. Wenn du selbst nicht mehr alles erfüllen kannst, suche die passenden Kolleg:innen raus, an die du angefangene Projekte übergeben kannst.

Verlange ein Arbeitszeugnis

Du hast als Arbeitnehmer ein Anrecht darauf, dass dein Arbeitgeber dir ein Arbeitszeugnis ausstellt – und das solltest du auch in Anspruch nehmen. Da das Arbeitszeugnis auch schon bei deiner Suche für den nächsten Job hilfreich sein kann, sprich deinen Arbeitgeber einfach darauf an und bitte ihn dir das Arbeitszeugnis so schnell wie möglich auszustellen.

Du bist noch auf der Suche nach einem neuen Job? Über Workwise wählst du aus tausenden Jobs den passenden aus. Bewerben kannst du dich mit nur wenigen Klicks und ganz ohne Anschreiben. Auch wenn du dich für mehrere Stellen bewirbst, musst du keine Angabe zweimal machen. In deinem Profil lädst du deine Dokumente einmalig hoch, erhältst Prozess-Updates, kannst Termine organisieren und mit Unternehmen in Kontakt treten – also alles an einem Ort.

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Veröffentlicht am 03.11.2021, aktualisiert am 04.01.2023