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Ausbildung abbrechen – In und nach der Probezeit

Wer seine Ausbildung abbrechen möchte, steht nicht alleine da. Denn laut dem Berufsausbildungs-Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) brechen knapp 25 Prozent aller Auszubildenden ihre Ausbildung vorzeitig ab. 

Falls du deine Ausbildung abbrechen möchtest, steht das Recht auf deiner Seite: Denn wie jeden Arbeitsvertrag, kannst du auch einen Ausbildungsvertrag kündigen.

Inhalt

Gründe für einen Ausbildungsabbruch

Neben einer unzureichenden Bezahlung gibt es viele verschiedene Gründe, eine Ausbildung abzubrechen – aber Abbruch ist nicht gleich Abbruch. Vielleicht willst du abbrechen, um mit einer ganz anderen Ausbildung oder einem Studium neu anzufangen. Oder – wenn dir der Beruf grundsätzlich Spaß macht – brichst du vielleicht ab, um den Betrieb zu wechseln.

Für Ersteres liegen die Gründe häufig im privaten Bereich: Zum Beispiel können eigene gesundheitliche Probleme oder die von Verwandten Auslöser für deine Entscheidung sein. In anderen Fällen sind es persönliche Lebensumstände, die dazu führen, dass du die Ausbildung nicht fortsetzen willst.

Oder du hast einfach gemerkt, dass der Beruf nichts für dich ist und dein Traumjob ein ganz anderer ist.

Aber wenn dir die Ausbildung eigentlich Spaß macht, liegt die Ursache wahrscheinlich im Betrieb selbst.

Viele Auszubildende fühlen sich nicht genügend beachtet und angeleitet oder noch schlimmer: einfach links liegen gelassen. Andere sehen sich mit Aufgaben konfrontiert, die sie sich so nicht vorgestellt haben und die im Vorstellungsgespräch nicht besprochen wurden.

Nicht zuletzt kann ein Streit mit dem Arbeitgeber oder Missstimmung in der Firma wie Mobbing den Wunsch zum Abbrechen herbeiführen.

Nicht jeder Grund wiegt gleich schwer und du solltest deine Ausbildung nicht leichtfertig abbrechen. Nimm dir also Zeit und sprich mit Freunden und Familie über deine Pläne. In viele Fällen kann es auch helfen, mit deinem Ansprechpartner im Betrieb zu reden. Gemeinsam könnt ihr möglicherweise einige oder sogar alle Bedenken aus der Welt schaffen und für ein angenehmes Arbeitsklima sorgen.

Es gibt aber auch Gründe, bei denen auch Reden nicht mehr hilft und du sofort die Ausbildung abbrechen solltest: Beispielsweise physische und psychische Gewalt, Drohungen und sexuelle Übergriffe. In diesen Fällen solltest du dich einer nahestehenden Person anvertrauen und zu deinem eigenen Schutz die fristlose Kündigung einreichen. Das sind strafbare Handlungen und sollten auch entsprechend geahndet werden.

Ausbildung abbrechen: Wie vorgehen?

Du bist dir absolut sicher, dass du deine Ausbildung kündigen möchtest? Gut, das ist der erste Schritt.

Als nächstes solltest du dich über deine Kündigungsfrist informieren, denn wenn du nicht mehr in der Probezeit bist, kannst du nicht einfach kündigen und gehen. Wenn du den Betrieb zu einem bestimmten Termin verlassen willst, musst du eine gewisse Zeit – meistens 4 Wochen – im Voraus kündigen.

Die Kündigungsfrist ist abhängig von der Probezeit, vertraglichen und gesetzlichen Regelungen und davon, ob es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung handelt. Weiter unten bekommst du mehr Infos dazu.

Das zu wissen ist auch hilfreich, wenn es um deine Zukunftspläne geht. Willst du beispielsweise eine neue Ausbildung oder ein Studium beginnen, bist du am besten aus deiner alten Ausbildung raus, bevor die neue beginnt – und solltest entsprechend früh kündigen.

Jetzt geht es an die eigentliche Kündigung:

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass die Kündigung in Schriftform erfolgen muss. Das bedeutet, das sie auf Papier und von dir unterschrieben sein muss (bist du noch minderjährig, müssen deine Eltern / gesetzlichen Vertreter unterschreiben). Du kannst also nicht per E-Mail oder WhatsApp kündigen. Befindest du dich nicht mehr in der Probezeit, musst du auch Gründe angeben, wieso du kündigst. Innerhalb der Probezeit kannst du ohne Angabe von Gründen kündigen.

Die Kündigung solltest du als Brief deinem Arbeitgeber persönlich übergeben oder per Post zusenden. Die Kündigungsfrist beginnt nicht an dem Tag, an dem du die Kündigung aussprichst, sondern erst am darauffolgenden Tag.

Hinweis: Je nachdem wie das Verhältnis zwischen dir uns deinem Arbeitgeber ist, solltest du die Kündigung entweder im Beisein eines Zeugen übergeben oder per Post als Einschreiben senden. So kannst du im Zweifelsfall belegen, dass du gekündigt hast.

Bis zum Ende der Kündigungsfrist bleibt das Ausbildungsverhältnis bestehen. Das heißt, dass du dich weiterhin mit allen Rechten und Pflichten in der Ausbildung befindest: Bis zum letzten Tag musst du zur Arbeit gehen – du wirst aber natürlich weiterhin bezahlt und kannst deine verbleibenden Urlaubstage nehmen.

Nachdem du das Ausbildungsverhältnis gekündigt hast, solltest du diese Zeit nutzen, um einige Formalitäten mit deinem Arbeitgeber zu klären:

  • Du hast das Recht auf ein Arbeitszeugnis und kannst das bei deinem Arbeitgeber einfordern.
  • Du kannst die Auszahlung von Überstunden und/oder restlichen Urlaubstagen besprechen.

Verläuft bei deinem Ausbildungsabbruch alles fair, sollte es hier auch keine größeren Schwierigkeiten geben.

Wenn du nicht direkt im Anschluss deine Ausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzt oder eine neue Ausbildung oder ein Studium beginnst, solltest du dich außerdem:

  • arbeitssuchend melden, da du gegebenenfalls Anspruch auf Arbeitslosengeld hast.
  • um deine Krankenversicherung kümmern. Möglicherweise kannst du dich wieder über deine Familie versichern lassen. 

Sobald die Frist dann rum ist, endet das Ausbildungsverhältnis und du musst nicht mehr zum Betrieb gehen.

Ausbildung abbrechen: Was dann?

Es ist auf jeden Fall gut, wenn du schon weißt, wie es danach weitergehen soll, bevor du deine Ausbildung abbrichst. Sollte das Verhältnis im Lehrbetrieb für dich aber unerträglich sein, kannst du natürlich auch ohne Plan B aussteigen.

Tipp: Sprich mit den Lehrern in der Berufsschule über deine Entscheidung, sie können dir einige hilfreiche Hinweise geben. Falls es in deinem Betrieb einen Betriebsrat oder einen speziellen Ansprechpartner für dich gibt, solltest du auch dort einen Termin ausmachen.

Wenn du deine Ausbildung wechseln möchtest, kannst du dich bereits frühzeitig bei anderen Betrieben informieren, ob du deine Ausbildung dort fortsetzen kannst. Denn in diesem Fall ist ein nahtloser Übergang von der einen zur anderen Ausbildungsstelle möglich.

Und auch wenn du deine Ausbildung abbrechen möchtest, solltest du am besten schon vorher wissen, wie es weitergeht. So kannst du dich beispielsweise auf andere Ausbildungen oder Studiengänge bewerben – hierbei solltest du deine Kündigung so timen, dass du mit keiner oder nur einer kleinen Pause neu durchstarten kannst.

Diese Möglichkeiten hast du, wenn du deine Ausbildung abbrechen willst:

  • Du bewirbst dich um einen Ausbildungsplatz bei einem anderen Betrieb.
  • Du machst ein Praktikum bei einer anderen Firma.
  • Du besuchst eine weiterführende Schule.
  • Du machst ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr.
  • Du planst einen Auslandsaufenthalt (z.B. Work & Travel oder als Au-pair).
  • Du entscheidest dich für den Beginn eines Studiums.

Wir empfehlen dir, die Zeit zwischen deiner alten Ausbildung und deinen neuen Plänen so klein wie möglich zu halten.

Überleg dir also, ob eine der oben genannten Alternativen für dich infrage kommt, und entscheide dich dann, deine Ausbildung abzubrechen. Falls du dir noch nicht sicher bist, wohin du dich (fachlich) entwickeln möchtest: Schau einfach mal auf unserem Blog nach und lass dich von den verschiedenen Berufsperspektiven inspirieren.

Denn du möchtest sicher nicht im Anschluss an die Kündigung längere Zeit arbeitslos sein. Das kann in den ersten Wochen noch ganz wohltuend sein, doch auf die Dauer kann es auch ziemlich nerven. Insbesondere dann, wenn alle anderen arbeiten und nur du zu Hause sitzt.

Ausbildung abbrechen: Folgen und Konsequenzen

Wenn du dir sicher bist, dass du deine Ausbildung wirklich abbrechen möchtest, solltest du dir auch die Folgen klarmachen:

Du musst dir etwas Neues suchen. Ist klar, bedeutet aber auch: Du wirst viel recherchieren müssen, gegebenenfalls Berufsorientierungsangebote wahrnehmen und Praktika machen, dich auf verschiedene Stellen bewerben, Vorstellungsgespräche wahrnehmen, möglicherweise in eine andere Stadt umziehen und in eine neue Umgebung einleben.

Du wirst deinem Ausbildungsbetrieb mitteilen, dass du die Ausbildung abbrechen möchtest. Daran führt zwar kein Weg vorbei, aber du solltest damit rechnen, dass sich einige Leute vor den Kopf gestoßen fühlen.

Du musst dich gegebenenfalls arbeitssuchend melden. Du hast aber erst Anspruch auf Arbeitslosengeld I, wenn du mindestens 12 Monate in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast. Hinzu kommt möglicherweise eine 3-monatige Sperre, wenn du die Ausbildung aus freien Stücken abbrichst.

Du musst dich um deine Krankenversicherung kümmern. Hast du Anspruch auf Arbeitslosengeld, bist du darüber auch krankenversichert. Hast du keinen Anspruch, musst du dich selbst versichern oder kannst dich möglicherweise über deine Familie mitversichern lassen.

Du wirst dich rechtfertigen müssen. Gegenüber deinen Eltern, Freunden und Bekannten. Aber vor allem deinen nächsten Arbeitgeber wird es interessieren, wieso du die Ausbildung abgebrochen hast. Daher solltest du die Entscheidung auch nicht leichtfertig treffen. Wenn du dir Gedanken darüber gemacht hast, wirst du deine Entscheidung schlüssig erklären können und dann stellt das kein Problem dar.

Hinweis: Eine Lücke im Lebenslauf ist aber kein Problem, wenn du sie gut erklären kannst. Angst vor einer Lücke im Lebenslauf sollte aber kein Grund sein, in einer Ausbildung zu bleiben, in der du absolut unglücklich bist.

Kündigungsfristen in Ausbildungen

Damit bei deiner Kündigung auch nichts schiefgeht, solltest du unbedingt deine Kündigungsfrist im Auge behalten. Die Frist sollte in deinem Vertrag stehen und sagt dir, wie viel Zeit zwischen deiner Kündigung und dem Ende der Ausbildung liegt.

Je nachdem wie lange du bereits in der Ausbildung bist, variiert die Kündigungsfrist. Dabei wird unterschiedenen, ob du dich innerhalb der Probezeit oder außerhalb der Probezeit befindest.

Gesetzlich ist festgelegt, dass die Probezeit mindestens einen Monat dauern muss und maximal vier Monate dauern darf § 20 BBiG. Innerhalb dieses Rahmens können Auszubildender und Betrieb die genaue Dauer selbst bestimmen – du solltest sie also in deinem Ausbildungsvertrag finden.

Hinweis: Ist die Probezeit in deinem Vertrag nicht eindeutig geregelt, gilt automatisch die gesetzliche Probezeit von einem Monat.

Kündigung innerhalb der Probezeit

Innerhalb deiner Probezeit, kannst du die Ausbildung fristlos abbrechen und kündigen, ohne das begründen zu müssen. Allerdings musst du die Kündigung deinem Arbeitgeber schriftlich geben, am besten in Form eines Briefes.

Dein Kündigungsschreiben sollte das Datum, deine Anschrift, die Anschrift der Ausbildungsfirma, eine Anrede sowie deinen Wunsch, in der Probezeit sofort kündigen zu wollen, enthalten. Den Brief musst du am Ende noch unterschreiben. Falls du noch minderjährig bist, müssen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten unterzeichnen.

In dem Schreiben musst du keinen Grund angeben, warum du deine Ausbildung abbrechen möchtest. Danach kannst du sofort deine Sachen zusammenpacken und die Firma verlassen.

Kündigung außerhalb der Probezeit

Du kannst deine Ausbildung auch nach der Probezeit abbrechen. Bei einer ordentlichen Kündigung gilt allerdings eine Kündigungsfrist von vier Wochen, also genau 28 Tagen (oft gib es das Missverständnis, dass die Frist einen Monat beträgt).

Die Kündigungsfrist beginnt einen Tag nachdem du die Kündigung überreicht hast. Kündigst du beispielsweise am 31. März, ist dein letzter Arbeitstag der 28. April. Ab dem 29. April musst du nicht mehr zur Arbeit gehen.

Ansonsten gelten dieselben Vorgaben bezüglich der Schriftform.

Im Rahmen einer außerordentlichen Kündigung kannst du auch außerhalb der Probezeit fristlos kündigen. Dafür muss ein wichtiger Grund vorliegen. Wichtige Gründe sind zum Beispiel Gesetzesverstöße wie Gewalt am Arbeitsplatz. Auch sie muss schriftlich erfolgen, ist aber sofort wirksam.

Auch bei einem Aufhebungsvertrag kann die Kündigungsfrist wegfallen. Dabei handelt es sich um eine vertragliche Vereinbarung zwischen deinem Arbeitgeber und dir, durch die das Ausbildungsverhältnis in gegenseitigem Einvernehmen beendet wird. Hier solltest du genau auf den Inhalt achten. Zwar kann die Kündigungsfrist entfallen, aber der Arbeitgeber kann Klauseln vorschlagen, durch die du auf deinen Anspruch auf Resturlaub und Überstundenvergütung verzichtest.

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Veröffentlicht am 11.01.2022, aktualisiert am 21.07.2023